Gaststätten und Gewerbetreibende
Gaststätten und Gewerbetreibende
In der Öffentlichkeit müssen Kinder und Jugendliche geschützt werden! Hier gilt das Jugendschutzgesetz.
Das Gesetz sieht Altersgrenzen für die Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Filmen und Computerspielen vor. Auch für den Aufenthalt in Gaststätten, Kinos, Diskotheken und anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen gelten bestimmte Zeit- und Altersgrenzen.
Nach § 3 des Jugendschutzgesetzes sind Veranstalter und Gewerbetreibende verpflichtet, die für sie geltenden Vorschriften durch Aushang bekannt zu machen.
Für Informationen und Beratung können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Das Jugendschutzgesetz verständlich erklärt