Kinder- und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, sich jederzeit mit ihren Fragen zum Jugendschutzgesetz an mich zu wenden. Diese könnten z. B. sein:
- Gibt es gesetzlich geregelte Ausgehzeiten?
- Kann ich mit 16 Jahren länger als 24 Uhr im Club bleiben?
- Darf ich härteren Alkohol trinken, wenn ich in Begleitung einer volljährigen Person (Muttizettel) bin und diese mir den Alkohol besorgt?
- Wie lange darf ich Freitagabend in der Kneipe bleiben?
Das Jugendschutzgesetz verständlich erklärt