Beratung Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Ein Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes ist das Jugendschutzgesetz, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit regelt.

Es beschränkt den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine mögliche Gefährdung ausgehen kann, und richtet sich an Veranstalter, Gewerbetreibende, Gastwirte usw.