Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Ein Bestandteil des Kinder- und Jugendschutzes ist das Jugendschutzgesetz, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit regelt.
Es beschränkt den Zugang zu Produkten oder Orten, von denen eine mögliche Gefährdung ausgehen kann, und richtet sich an Veranstalter, Gewerbetreibende, Gastwirte usw.
Kinder/Jugendliche, Eltern sowie Gaststätten & Gewerbetreibende haben die Möglichkeit, sich jederzeit mit ihren Fragen zum Jugendschutzgesetz an mich zu wenden.
Das Jugendschutzgesetz verständlich erklärt
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